Kommunikation, elektronische Zustellung, Benachrichtigungen, Beweisvereinbarung und Erklärung zur Gültigkeit der Aufzeichnungen
Gültigkeitsdatum: 12.04.2026
1. Einleitung
Dieser Text zu Kommunikation, elektronischer Zustellung, Benachrichtigungen, Beweisvereinbarung und Gültigkeit der Aufzeichnungen („Text") wurde erstellt, um die Kommunikationskanäle, elektronischen Zustellungsverfahren, Benachrichtigungsgrundsätze, den Beweiswert der Aufzeichnungen und die gegenseitigen Vereinbarungen zwischen KS Law Consultancy LLC („Unternehmen") und den Nutzern der Plattform kosovainvestment.com zu regeln.
2. Kommunikationskanäle
Die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem Nutzer kann über folgende Kanäle erfolgen:
- E-Mail ([email protected])
- Nachrichten im Kundenpanel
- WhatsApp-Geschäftskommunikation (+383 44 578 468)
- Benachrichtigungssysteme auf der Plattform
- Telefongespräche
3. Elektronische Zustellung
Der Nutzer erkennt an, dass Mitteilungen des Unternehmens per E-Mail, Kundenpanel-Benachrichtigung oder WhatsApp-Nachricht erfolgen können und als wirksame Zustellung gelten. Das Versenden einer E-Mail oder die Veröffentlichung einer Panel-Benachrichtigung genügt für eine wirksame Zustellung.
4. Pflicht des Nutzers zur Aktualisierung der Kontaktdaten
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die auf der Plattform registrierten Kontaktdaten korrekt und aktuell sind. Das Unternehmen kann nicht für Folgen haftbar gemacht werden, die daraus entstehen, dass der Nutzer aufgrund falscher oder veralteter Kontaktdaten nicht erreichbar ist.
5. Beweiswert elektronischer Aufzeichnungen
Die Parteien erkennen an, dass folgende Aufzeichnungen im Streitfall als gültige und verbindliche Beweismittel verwendet werden können:
- Plattform-Logdaten und Zugriffsdaten
- E-Mail-Korrespondenz
- Zahlungsaufzeichnungen und Rechnungsdaten
- Panel-Transaktionshistorie
- Elektronische Einwilligungsaufzeichnungen (Checkbox, Klick usw.)
- Metadaten hochgeladener Dokumente
- WhatsApp- und Nachrichtenprotokolle
- Digitale Kommunikationsaufzeichnungen
6. Beweisvereinbarung
Die Parteien erkennen an, dass die elektronischen Aufzeichnungen des Unternehmens in jedem Streitfall ausschließliche und abschließende Beweiskraft haben. Diese Anerkennung beseitigt nicht das Recht des Nutzers, eigene Aufzeichnungen als Beweis vorzulegen; sie besagt jedoch, dass den Aufzeichnungen des Unternehmens Vorrang eingeräumt wird.
7. Benachrichtigungsfristen
Benachrichtigungen über fehlende Dokumente, Zahlungserinnerungen, Statusaktualisierungen und ähnliche operative Mitteilungen erfolgen innerhalb angemessener Fristen. Der Nutzer ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist auf Benachrichtigungen zu antworten. Für Verzögerungen bei unbeantworteten Vorgängen kann der Nutzer verantwortlich sein.
8. Schlussbestimmung
Durch die Nutzung der Plattform erklärt der Nutzer, dass er alle Bestimmungen dieses Textes akzeptiert und den Beweiswert elektronischer Aufzeichnungen nicht anfechten wird.
Kontakt
KS Law Consultancy LLC
Prishtinë, Republic of Kosovo
E-Mail: [email protected]
Telefon / WhatsApp: +383 44 578 468