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Kommanditgesellschaft (KG)
Ortakëri e Kufizuar
Eine Kommanditgesellschaft in Kosovo verbindet einen oder mehrere Komplementäre (mit unbeschränkter Haftung) und einen oder mehrere Kommanditisten (mit auf ihre Einlage beschränkter Haftung). Sie bietet sowohl Managementflexibilität als auch risikoarme Optionen für Investoren.
Hauptmerkmale
Zwei Typen: Komplementäre (unbeschränkte Haftung, führen das Geschäft) und Kommanditisten (beschränkte Haftung, passive Investoren)
Keine eigene Rechtspersönlichkeit
Komplementäre: unbeschränkte Haftung; Kommanditisten: beschränkte Haftung
Vorteile
Kommanditisten können zusätzliches Kapital ohne Risiko bereitstellen
Komplementäre führen das Geschäft, Kommanditisten sind passive Investoren
Risikoarmes Investitionsmodell für Kommanditisten
Nachteile
Persönliche Vermögenswerte der Komplementäre gefährdet
Kommanditisten können nicht an der Geschäftsführung teilnehmen
Ungleiche Befugnisse — Komplementäre tragen die Hauptverantwortung
Erforderliche Dokumente
Gesellschaftsvertrag
•Rollen, Rechte, Pflichten der Komplementäre und Kommanditisten
•Gewinn-/Verlustverteilung und Auflösungsbedingungen
Ausweisdokumente
•Gültiger Ausweis für alle Gesellschafter
Adressnachweis
•Mietvertrag oder Eigentumsurkunde
Registrierungsschritte
1
Namen wählen und bei ARBK registrieren2
Unterlagen bei ARBK einreichen3
Registrierungsgebühren bezahlen4
BIN-Nummer erhaltenBetrieb & Management
Komplementäre führen das Tagesgeschäft und treffen Entscheidungen
Kommanditisten sind nur Investoren — keine Managementrolle
Gewinn/Verlust wird gemäß Gesellschaftsvertrag geteilt
Rechtsgrundlage
Rechtsreferenz: Law No. 06/L-016, Art. 64, 65, 68, 71
• Article 64: Nature of Limited Partnerships
• Article 65: Partnership Agreement
• Article 68: Responsibilities of Limited Partners
• Article 71: Profit and Loss Sharing
• Kosovo Law on Business Organizations (Law No. 06/L-016)
Pflichten nach Gründung
Bei der Steuerverwaltung registrieren
Alle Änderungen an ARBK melden
Bei Auflösung dem Gesellschaftsvertrag folgen
Beispielszenario
Zwei Unternehmer, die ein Lebensmittelvertriebsunternehmen gründen, könnten eine KG wählen. Der Komplementär leitet den Betrieb, während der Kommanditist Kapital mit geringem Risiko einbringt.
Fazit
Eine KG ist ideal für Unternehmen, die Investoren anziehen und gleichzeitig operative Flexibilität beibehalten wollen. Komplementäre verwalten aktiv, während Kommanditisten mit reduziertem Risiko investieren.
Source: Kosovo Law on Business Organizations (Law No. 06/L-016) — Kosova Investment